CodeMeter-Softwarelizenzvertrag (EULA)

WIBU-SYSTEMS AG, Karlsruhe, Germany und Wibu-Systems USA Inc., Edmonds, WA, USA

Softwarelizenzvertrag, Einzelbenutzerlizenz

CodeMeter und WibuKey Software

BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG ("LIZENZ") SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INDEM SIE DIESE SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS. WENN SIE AUF ELEKTRONISCHEM WEGE AUF DIESE SOFTWARE ZUGREIFEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS DURCH KLICKEN IN "AKZEPTIEREN". WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, GEBEN SIE DIE WIBU-SYSTEMS SOFTWARE GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DORT ZURÜCK, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN, ODER WENN SIE DIE SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EMPFANGEN HABEN, KLICKEN SIE IN "ABLEHNEN".

WICHTIGER HINWEIS: Falls diese Software zur Reproduktion von Materialien verwendet werden kann, erteilt Ihnen der Lizenzgeber nur das Recht zur Reproduktion von Materialien, sofern dies rechtlich zulässig ist oder vom Rechtsinhaber gestattet wurde.

  1. Allgemeines. WIBU-SYSTEMS AG ("WIBU-SYSTEMS") erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten WIBU-SYSTEMS Software einschließlich der Dokumentation und Zeichensätze (im folgenden "WIBU-SYSTEMS Software"), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen Datenträger gespeichert ist. Ferner behält WIBU-SYSTEMS sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich erteilt werden. Die im Rahmen dieses Vertrags erteilten Lizenzen beschränken sich auf die Urheberrechte von WIBU-SYSTEMS und seiner Lizenzgeber an der WIBU-SYSTEMS Software und schließen keine anderen Patente oder Urheberrechte ein. Lediglich der Datenträger, auf dem sich die WIBU-SYSTEMS Software befindet, geht in Ihr Eigentum über; WIBU-SYSTEMS und/oder der oder die Lizenzgeber von WIBU-SYSTEMS bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der WIBU-SYSTEMS Software. Die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte umfassen jegliche Softwareaktualisierungen, die das Original WIBU-SYSTEMS Softwareprodukt ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, eine solche Aktualisierung umfasst eine separate Lizenz.
  2. Nutzung und Beschränkungen. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der WIBU-SYSTEMS Software auf mehreren Computern, sofern diese jeweils mit einer WibuKey-Hardware, mit einer CodeMeter-Hardware, mit einer CodeMeterAct-Lizenz oder mit einer CodeMeterCloud-Lizenz genutzt wird. Die Software darf nur mit den Firm Codes verwendet werden, für die ein gesonderter Lizenzvertrag zwischen WIBU-SYSTEMS und dem Lizenzgeber besteht. Andere Firm Codes, wie z.B. 10, 5010 und 6000010, dürfen nur für firmeninterne Tests des Lizenzgebers verwendet werden. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der WIBU-SYSTEMS Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig gestattet. Ferner ist es zulässig, die WIBU-SYSTEMS Software über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der WIBU-SYSTEMS Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der WIBU-SYSTEMS Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die WIBU-SYSTEMS Software zu kopieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke der WIBU-SYSTEMS Software oder Teilen davon zu erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Lizenzvertrags oder durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Hiermit werden Veränderungen an der WIBU-SYSTEMS Software für den Eigenbedarf des Anwenders gestattet, und es wird Reverse-Engineering zum Debuggen dieser Veränderungen gestattet. Es wird hingegen untersagt, die beim Reverse-Engineering zum Debuggen dieser Veränderungen erworbenen Kenntnisse an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus wird untersagt, veränderte Versionen der WIBU-SYSTEMS Software weiterzugeben. In jedem Fall sind jegliche Gewährleistungsansprüche an der WIBU-SYSTEMS Software ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel auch ohne die Veränderungen vorliegen würde.
    DIE WIBU-SYSTEMS SOFTWARE DARF NICHT VERWENDET WERDEN BEIM ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, BEI DER FLUGÜBERWACHUNG, MIT LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER ANDEREN MASCHINEN; IN DERARTIGEN FÄLLEN KANN EIN FEHLER IN DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHÄDEN FÜHREN.
  3. Übertragung. Es ist Ihnen nicht gestattet, die WIBU-SYSTEMS Software zu vermieten, verleasen, verleihen oder Unterlizenzen für die WIBU-SYSTEMS Software zu vergeben. Sie sind jedoch berechtigt, eine einmalige, permanente Übertragung aller Ihrer Lizenzrechte an der WIBU-SYSTEMS Software an einen Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt:
    (a) die Übertragung umfasst die komplette WIBU-SYSTEMS Software, einschließlich aller Komponenten, Originalmedien, gedruckten Materialien und diesen Lizenzvertrag;
    (b) Sie behalten keine Kopie der WIBU-SYSTEMS Software oder von Teilen der WIBU-SYSTEMS Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden; und
    (c) die Partei, die die WIBU-SYSTEMS Software erhält, liest und akzeptiert die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
    Nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Kopien: Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder Ihnen auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte WIBU-SYSTEMS Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die Übertragung dieser Software ist nicht zulässig.
  4. Laufzeit. Dieser Lizenzvertrag hat bis zu seiner Beendigung Gültigkeit. Ihre Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags enden automatisch ohne Mitteilung seitens WIBU-SYSTEMS, wenn Sie gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstoßen. Bei Beendigung dieses Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, die Nutzung der WIBU-SYSTEMS Software einzustellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der WIBU-SYSTEMS Software oder von Teilen derselben zu zerstören.
  5. Eingeschränkte Gewährleistung für Datenträger. Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Originalkaufs übernimmt WIBU-SYSTEMS die Gewährleistung dafür, dass die Datenträger, auf denen die WIBU-SYSTEMS Software gespeichert und von WIBU-SYSTEMS bereitgestellt wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Ihr ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen dieses Absatzes ist nach Ermessen von WIBU-SYSTEMS eine Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, das die WIBU-SYSTEMS Software umfasst, oder ein Ersatz der WIBU-SYSTEMS Software, die mit einer Kopie des Kaufbelegs an WIBU-SYSTEMS oder einen autorisierten WIBU-SYSTEMS Händler zurückgegeben wird. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND JEGLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE DATENTRÄGER EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE DER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUF EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN AB DEM DATUM DES ORIGINALKAUFS BESCHRÄNKT. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER DAUER EINER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZU, SO DASS DIE OBENGENANNTE EINSCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. DIE HIERIN FESTGELEGTE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG DAR, DIE IHNEN ZUSTEHT, UND TRITT AN DIE STELLE JEGLICHER ANDERER GEWÄHRLEISTUNGEN (SOFERN VORHANDEN), DIE SICH AUS ERKLÄRUNGEN IN DER DOKUMENTATION ODER AUF DER VERPACKUNG ERGEBEN KÖNNTEN. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG RÄUMT IHNEN BESTIMMTE RECHTE EIN, MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN AUCH ANDERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN KÖNNEN.
  6. Gewährleistungsverzicht. SIE BESTÄTIGEN UND ERKLÄREN SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERWENDUNG DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IM HINBLICK AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND TRAGEN. VORBEHALTLICH DER OBEN FESTGELEGTEN, EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FÜR DATENTRÄGER UND DES DURCH DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANGS WIRD DIE WIBU-SYSTEMS SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART AUSGELIEFERT. WIBU-SYSTEMS UND DIE WIBU-SYSTEMS LIZENZGEBER (ZUM ZWECKE DER ABSÄTZE 6 UND 7 GEMEINSAM ALS "WIBU-SYSTEMS" BEZEICHNET) LEHNEN HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE AB, UND ZWAR SOWOHL AUSDRÜCKLICHE, IMPLIZITE ALS AUCH GESETZLICH FESTGELEGTE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE DER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND/ODER BEDINGUNGEN DER MARKFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZ UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. WIBU-SYSTEMS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER UNGESTÖRTE BESITZ DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN IN DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN, DASS DER BETRIEB DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. DIE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER AUSSAGEN SEITENS WIBU-SYSTEMS ODER EINES AUTORISIERTEN WIBU-SYSTEMS VERTRETERS BEGRÜNDEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG. SOLLTE SICH DIE WIBU-SYSTEMS SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR DIE DARAUFHIN IHRERSEITS NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATURARBEITEN ODER KORREKTUREN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDBAREN, GESETZMÄSSIGEN RECHTE EINES KUNDEN NICHT ZU, SO DASS DIE OBENGENANNTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN.
  7. Haftungsbeschränkung. IN DEM NICHT DURCH GESETZE UNTERSAGTEN AUSMASS IST WIBU-SYSTEMS IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE ENTGANGENEN GEWINNS, DES VERLUSTS VON DATEN, DER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ANDERER KOMMERZIELLER SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER WIBU-SYSTEMS SOFTWARE ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE DER HAFTUNG (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGE) UND ZWAR AUCH DANN, WENN WIBU-SYSTEMS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZU, SO DASS DIESE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. In keinem Fall übersteigt die gesamte Haftung von WIBU-SYSTEMS für alle Schäden (ausgenommen die zwingende gesetzliche Haftung im Falle von Personenschäden erforderlich) Ihnen gegenüber die Summe von fünfzig US-Dollar ($ 50,00). Die vorgenannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn das obengenannte Rechtsmittel seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt.
  8. Export. Sie stehen dafür ein, dass die WIBU-SYSTEMS Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die WIBU-SYSTEMS Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die WIBU-SYSTEMS Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder der Denied Person's List oder Entity List des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die WIBU-SYSTEMS Software benutzen, erklären Sie, dass Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden.
  9. US-Behörden. Die Software und die Dokumentation gelten als "Commercial Items" gemäß Definition im 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus "Commercial Computer Software" und "Commercial Computer Software Documentation" in dem Sinne, in dem diese Begriffe im 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202 verwendet werden, sofern anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202-1 bis 227.7202-4, sofern anwendbar, werden die "Commercial Computer Software" und die "Commercial Computer Software Documentation" an US-Behörden wie folgt lizenziert: (a) nur als "Commercial Items" und (b) nur mit den Rechten, die allen Endbenutzern gemäß den Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gewährt werden. Die Rechte an unveröffentlichten Werken unterliegen den Urheberrechten der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland.
  10. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, deren Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Lizenzvertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
  11. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags lizenzierte WIBU-SYSTEMS Software und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Jegliche Übersetzung dieses Lizenzvertrags wird für lokale Zwecke angefertigt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der nicht deutschen Version hat die deutsche Version dieses Lizenzvertrags Gültigkeit.

 

Karlsruhe, Deutschland – November 2023

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